Schulsozialpädagogik
Programm des Kultusministeriums "Schule öffnet sich"
Schulsozialpädagog*innen unterstützen die Erziehungsarbeit gemäß Art. 60 Abs. 3 BayEUG durch klassen- und gruppenbezogene Präventionsarbeit.
Diese richtet sich grundsätzlich an alle Schüler und Schülerinnen und unterstützt die Lehrkräfte bei der Wertebildung.
Aufgaben:
- Planung und Durchführung von Projekten zu
- Werte -und Persönlichkeitsbildung
- Mobbing und Gewalt
- Medienerziehung
- Gesundheit und Sucht
- Sexuelle Gewalt
- Partizipation und Demokratie
- Interkulturelle Arbeit
- Begleitung zu Ausflügen und Klassenfahrten
- Unterstützung bei Problemen und Konflikten
- Unterstützung im Unterrichtsgeschehen
Grundlegendes:
Somit unterscheidet sich die Schulsozialpädagogik zu anderen Professionen, z.B.
- JaS, Einzelfallhilfe und Jugendarbeit nach § 13 SGB VIII
- Schulberatung, Art. 78 BayEUG, Schulpersonal
- Kooperationen bestehen
- schulintern (Lehrkräfte, Schulleitung, Schulpsychologin),
- schulübergreifend (staatl. Schulberatungsstellen, Schulsozialpädagoginnen etc.)
- schulextern (JaS, OGS, Beratungsstellen, Arbeitskreise).
Claudia Schwarzbauer Termine nach Vereinbarung Mo. - Fr. Tel.: 0991/ 32090525 Email: Claudia.Schwarzbauer@schule.bayern.de |